Wohnen mal anders … die Kommunalka
Die kommunale Wohnung («коммуналка») ist, per Definition, eine Wohnung die sich im Staatseigentum befindet und deren Wohnraum gemäß den staatlichen Richtsätzen (Quadratmeter pro Kopf) auf die Bewohner verteilt wird, unabhängig von derem familiären Status und der Konfiguration der Wohnung.
In der Regel leben in einer kommunalen Wohnung kleinere Familien oder alleinstehende Menschen, jede Partei in einem oder mehreren Zimmern, die ein gemeinschaftliches Badezimmer und eine gemeinsame Küche benutzen.
Die Kommunalka vor 1917
Die ersten kommunalen Wohnungen, in denen fast ausschließlich kleinere Familien wohnten, entstanden zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Die Besitzer größerer Wohnungen teilten ihren eigenen Wohnraum in provisorische Räume (oft auch Durchgangsräume) auf und vermieteten diese zur Untermiete weiter. Die Wohnungen bestanden in der Regel aus 3-6 Zimmern, mit einer Küche und einer Toilette im Treppenhaus, und wurden oft von 3-6 Familien bewohnt. In den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts, nach dem Erscheinen des Romans « Was tun ? » von Nikolai Gawrilowitsch Tschernyschewski, in dem er der Frage nachgeht, wie idealistische Menschen die Welt im Kleinen verändern können, entstanden auch Wohngemeinschaften jüngerer Idealisten, die sich eine Wohnung mit 2-4 Zimmer nahmen und wie heutige Studenten eine Wohngemeinschaft bildeten.
Die Kommunalka in den Jahren 1917-1920
Die kommunalen Wohnungen dieser Periode entstanden nach der Oktoberrevolution des Jahres 1917 und wurden als Maßnahme gegen die von der Landflucht der Bevölkerung hervorgerufene Wohnungsnot in den Großstädten geschaffen. Die Bolschewiki beschlagnahmten den Wohnraum reicher Städter und teilten ihn den Wohnungslosen zu. Per Dekret vom 20. August 1918 (Dekret über die Aufhebung des Privateigentums an Immobilien in Städten) wurde das private Besitzrecht auf Bauten, deren Wohnfläche über einem bestimmten Grenzwert lagen, entzogen und auf die lokalen Organe der Bolschewiki übertragen. Am häufigsten gab es diese Form der Kommunalkas in Petrograd (heute wieder Sankt-Petersburg), wo vor der Revolution viele Wohnungen Eigentum des Großbürgertums und des Adels waren.
Berühmtheit erlangte die Darstellung der Beschlagnahme großbürgerlicher Wohnungen dieser Zeit durch Boris Pasternaks Roman «Doktor Schiwago» , in dem (besonderes in der Filmfassung) geschildert wird wie der Protagonist aus dem Krieg heimkehrt und im ehemals großbürgerlichen Stadthaus des Schwiegervaters nun dutzende von Proletarieren vorfindet und sofort in Konflikt mit den „Bevollmächtigen des Komitees“ gerät.
In die Wohnungen wurden allerdings auch aktive Anhänger der Bolschewiki einquartiert, die in den seltensten Fällen von der Wohnraumnot betroffen waren und von der „Umverteilung des Besitzes“ profitierten.
Lenin schrieb hierzu …
Der proletarische Staat muss bedürftige Familien in die Wohnungen der Reichen einquartieren. Die Einquartierung soll aus bis zu 15 Menschen bestehen: zwei Matrosen, zwei Soldaten, zwei verdiente Arbeiter (einer davon Mitglied unserer Partei, oder ihr zumindest nahestehend), 1 Intellektueller und 8 Menschen aus der arbeitenden Armut, jedoch nicht weniger als 5 Frauen, also Dienstmädchen und ungelernte Arbeiterinnen.
Im Jahre 1918 wurde jedem Bewohner einer Kommunalka 10 qm Wohnraum zugestanden, sofern es sich um einen Erwachsenen oder um ein Kind älter als 12 Jahre handelte. Kindern unter 12 Jahren standen 5 qm zu. Im Jahre 1924 wurde diese Unterteilung jedoch aufgehoben und, unabhängig vom Lebensalter, jedem Bewohner ein Wohnraum von 8 qm zugebilligt.
Bis zum April 1919 wies die zentrale Wohnungskommission Petrograds 36 000 Personen in Kommunalkas ein. Allerdings stieß die Kommission nicht immer auf Zustimmung der eingewiesenen Personen. In vielen Fällen liefen Beschwerden über zu hohe Heizkosten für die großen Wohnungen auf, viele äußerten auch Unbehagen über die Tatsache nun mit „anderen sozialen Kreisen“ zusammen leben zu müssen.
Kommunalkas wurden auch unabhängig von der Entfernung zum Arbeitsplatz zugewiesen, stießen gerade deshalb in vielen Fällen auf wenig Zustimmung. Auch waren viele Menschen auf eine Nebenwirtschaft angewiesen, also auf einen Gemüsegarten oder einen Platz an dem Geflügel und Kleintiere zum Verzehr gehalten werden konnten. Im Stadtzentrum war dies aber nur schwer möglich.
Neben den offensichtlichen Nachteilen gab es aber auch unbestreitbare Vorteile. Ein Ergebnis dieser Maßnahmen war die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen der Arbeiter und deren Familien, zumal die Kommunalkas zu diesem Zeitpunkt mietfrei waren.
Im Jahre 1922 hatten, im Vergleich zu 1908, 29 % der ledigen Arbeitern ein eigenes Zimmer, 67 % mehr als ein Zimmer oder sogar eine eigene Wohnung. Dies entsprach einer Verbesserung um bis zu 10 %. Bei den Arbeiterfamilien nahm der Anteil derjenigen mit einem Wohnraum von mehr als einem Zimmer, oder sogar einer eigenen Wohnung, um 28 % auf 64 % zu, der Anteil derjenigen mit nur einem Zimmer stieg um 17 % auf bis zu 33 %. Im Jahre 1908 hatten 52 % der Arbeitsfamilien weniger als ein Zimmer zur Verfügung, während in 1922 solche Familien schon nicht mehr registriert wurden.
Die Verlierer der Einrichtung der Kommunalkas waren unbestritten die ursprünglichen Eigentümer, die Großbürger und Adeligen. Gemäß der Verfassung der UdSSR waren viele ehemalige Besitzer der Wohnungen neben der Eigentumsrechte auch anderer Rechte beraubt. Die nunmehr als „Enteignete“ bezeichneten verloren im Laufe der 20. und 30. Jahre sogar gänzlich den Anspruch auf ihr vormaliges Eigentum, also auch auf Wohnraum der ihnen in ihrem ursprünglichen Besitz verblieben war, und wurden aus den Wohnungen des „Kommunalbestandes“ ausgewiesen und wurden umgesiedelt.
Die Kommunalka in der Zeit der „Neuen Ökonomischen Politik“ (NEP) nach 1921
Die Mietfreiheit des Wohnraum führte dazu, dass den Wohnungskommissionen die Mittel zur Erhaltung / Renovierung / Instandsetzung der Kommunalkas ausgingen. Im Laufe der „NEP“ waren zwar Miete / Pacht und das Privateigentum an Wohnraum teilweise wiederhergestellt (für „Neubesitzer“), es wurden aber mehr und mehr Wohnungsgenossenschaften gegründet. Die Besitzer der Wohnungen wohnten in einem oder mehreren Zimmer, die übrigen konnten / durften in freier Wahl der Mieter, nach dem Prinzip der persönlichen Sympathie, vermietet werden. Es entstanden also die ersten Kommunalkas in Privatbesitz.
Es wurden zwei Kategorien von Bewohnern eingeführt. Der Besitzer der Wohnung entrichtete seine Miete in Form einer Tätigkeit als „Hausverwaltung“, die „Mieter“ zahlten eine vereinbarte Miete / Pacht. Die Differenz zwischen Mieteinnahmen und Aufwendungen als „Hausverwalter“ stellten das Einkommen des „Neueigentümers“ dar.
Wohnraum der nicht vermietet werden konnte musste zur Verfügung der lokalen Kommunalverwaltung gestellt werden und hieß offiziell weiter “kommunaler Wohnraum” .
Der Zustand der Kommunalkas verschlechterte sich. Zum einen derjenige der „kommunalen Wohnungen“, da die Kommunen kein Geld zu deren Unterhaltung hatten, zum anderen derjenige der „privaten Kommunalkas“, da die „Verwalter“ zwar die Mieteinnahmen einstrichen aber herzlich wenig „verwalterisch“ tätig waren.
Ab 1929 wurden daher die Privatisierungen wieder aufgehoben, und alle Wohnungen wurden wieder kommunal. Der Zustrom der Landbevölkerung in die Städte, die von der Industrialisierung angezogen wurden, trug erneut zur Schaffung kommunaler Wohnungen und zu Wohnungsmangel bei. Um Wohnraum zu gewinnen wurde z.B. die Größe der Sanitärräume in (nun) Leningrad von 13,5 qm (1926 ) auf bis zu 9 qm (1931) verringert.
Im Jahre 1937 wurden schließlich den Kommunalverwaltungen, die inzwischen 90 % des Wohnraumbestandes verwalteten, per Dekret die Verwaltung entzogen und direkt einem zentralen Rat übertragen.
Die Kommunalka in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrunderts
Von der Mitte der 50er Jahre an begann die politische Führung der UdSSR eine neue Wohnungspolitik umzusetzten, die auf den Massenbau von Wohnungen ausgerichtet war. In der Verordnung des Zentralkommitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 3. Juli 1957 « Über die Entwicklung des Wohnungsbaues in der UdSSR » war der Kurs auf den Bau und die Bereitstellung von komfortablen, und vor allem „privateren“, Wohnungen festgelegt worden. Nun sollte endlich jeder Sowjetbürger eine Wohnung mit Küche und Toilette erhalten, die er nicht mit anderen würde teilen müssen.
Die ideologische und wissenschaftliche Begründung des neuen Kurses wurde auf die folgenden Punkte zurückgeführt :
1.Die kommunale Wohnung war kein Entwurf der sowjetischen Macht, sie war vielmehr ein Ergebnis der Mittelknappheit während der Industrialisierung;
2.Das Wohnen mehrerer Familien in einer Wohnung ist anormal, es ist ein soziales Problem;
3.Kommunalkas sind ein ökonomisch unvorteilhafter Wohnraumtyp, der nicht die modernen Forderungen des Sowjetmenschen befriedigt;
4.Das Problem der kommunalen Wohnungen kann mittels des Massenbaus und mit der Nutzung der neuen Technologien gelöst werden;
Es wurden entsprechende Produktionsmittel sowie die nötige Infrastruktur geschaffen, Kombinate und Betriebe eingerichtet, die jährlich 110 Mio. Quadratmeter an Wohnraum schaffen sollten.
Ab 1959 stand damit ein System zur Verfügung welches bis 1962 ,vor allem in Moskau, aber auch in anderen Städten, die gröbste Wohnungsnot beseitigte.
Es entstanden die „Chruschtschowka“ (russisch Хрущёвка), eine in der Sowjetunion geläufige umgangssprachliche Bezeichnung für einen in dieser Zeit, besonders jedoch in der Amtszeit Nikita Chruschtschows (daher auch der Name), möglichst kostensparend und schnell errichteten fünfstöckigen Plattenbau. Aufgrund ihrer billigen Bauweise und des damit verbundenen geringen Wohnkomforts werden die Häuser auch heute noch oft auch als „Chruschtschoba“ (russ. Хрущоба, ein Wortspiel aus Хрущёв (Chruschtschow) und трущоба (truschtschoba = Slum)) bezeichnet.
Im Laufe der Jahre 1966-1970 wurde alleine in Leningrad Wohnraum für 942.000 Menschen geschaffen, wobei 809.000 Menschen in neu erbauten Häusern untergebracht wurden und 133.000 renovierte Altbauten bezogen.
Dennoch wurde bei Bezug der neuen Wohnungen nicht selten immer noch das Prinzip «подселенца» (ein Nachbar zu jeder Familie; de facto also ein Untermieter) verwendet, so dass bis zur Mitte der 80er Jahre, in zentralen Bezirken Leningrads, kommunale Wohnungen noch 40 % des gesamten Wohnungsbestandes bildeten.
Die Kommunalka in den 90er Jahren
Am Anfang der 90er Jahre, als mit dem „Untergang“ der UdSSR und dem Entstehen des „neuen Russlands“ auch die Privatisierung einsetzte, entstand erneut ein Wohnraumproblem. Wohin mit den Bewohnern der Kommunalkas, die nun nicht selten einem privaten Investor und nicht mehr der „Kommune“ gehörten, und die erhöhten Mietforderungen entgegen sahen.
Es entstanden auch Mischformen, so konnten z.B. einige Zimmer einer Kommunalka vom Bewohner privat erworben worden sein während andere immer noch Eigentum der Kommune waren. Es handelte sich also um Wohnungen die teils Eigentums- teils Mietwohnung waren.
Um diese „Mischformen“ zu erschweren versuchen die Behörden Regelungen durch zu setzten, wonach die Bewohner einer Kommunalka ihr Zimmer nur mit dem Einverständnis aller Nachbarn privatisieren / privat erwerben können.
Sankt-Petersburg erreichte 1996 den bisherigen Spitzenwert seiner Bevölkerungsdichte bei gleichbleibender Wohnungsknappheit. Mit Stand von 1996 waren in Sankt-Petersburg noch 200.025 kommunale Wohnungen vorhanden, 14 % des gesamten Wohnungsbestandes. In ihnen wohnen noch heute vermutlich die in 1996 erfassten 587.099 Menschen, vermutlich sogar mehr.
Fazit
Das Wort « Kommunalka » ist zwar in der Epoche der UdSSR entstanden, das Wohnen mehrerer Familien in einer Wohnung war jedoch keine Ausnahmeerscheinung der sowjetischen Gesellschaft. Ein Analogon zu der Kommunalka existiert auch in Deutschland – die Wohngemeinschaft (WG) – obwohl sich hier sicherlich mehr studentische Wohngemeinschaften finden lassen als „Notgemeinschaften“ mittelloser Bürger. In Zeiten von Hartz IV und Agenda 2010 wäre es dennoch denkbar, dass die klassische Kommunalka auch hier bals Einzug halten könnte.
Die spezifischen Punkte der kommunalen Wohnungen in UdSSR waren jedoch „Staatseigentum“, die Zuweisung durch staatliche Organe nach deren „Richtsätzen“ sowie die Kontrolle „der inneren Ordnung“ seitens eben dieser Organe.
Dennoch ist die Kommunalka nicht unbedingt unbeliebt. Gerade ältere Menschen bevorzugen im heutigen Russland immer noch die Kommunalka da sie der Vereinsamung vorbeugt und alleinstehenden Menschen auch einen gewisse Aufgabe bietet. Kinder von berufstätigen Eltern werden „kollektiv“ erzogen und betreut, die Babuschka von nebenan wird zur „Gemeinschaftsoma“. Aus Nachbarn werden Familienmitglieder.
