Kein Lugowoi-Prozess in Russland …
… weil London es nicht will. Die britische Staatsanwaltschaft weigert sich, das Beweismaterial im Todesfall Alexandr Litwinenko der russischen Seite zur Verfügung zu stellen, damit einem der Hauptverdächtigen, Andrej Lugowoi, in Russland der Prozess gemacht werden könnte.
Die britische Seite bestätigte erneut, dass Russland, unter Verweis auf die Verfassung, eine Auslieferung Lugowois offiziell ablehnt. Die Verfassung der Russischen Föderation verbietet die eine Übergabe eigener Staatsbürger an fremde Staaten.
Der russische Unternehmer Lugowoj betrachtet sich als unschuldig und sieht sich als Opfer einer Verschwörung. Er selbst sei durch das giftige Pollonium geschädigt worden mit dem Litwinenko “beseitigt” worden sei. Er sei also ebenfalls Opfer, nicht Täter.
Großbritanniens Generalstaatsanwaltschaft wies das russische Angebot, Lugowoj bei Vorlage ausreichender Beweise in Russland vor Gericht zu stellen, zurück. Einzig London sei der angemessene Ort für die Verhandlung des Falles.
Das britische Außenministerium bezeichnete die russische Antwort als „inakzeptabel“. Man will nun über eine „entschiedene Reaktion“ nachdenken.
In Russland wurde diese Reaktion wiederum als überzogen betrachtet. Das Gebahren des britischen Außenministeriums habe einen deutlichen antirussischen Unterton, so offizielle russische Kreise. London sei einfach nur beleidigt und reagiere nun in vertrauten und vorhersagbaren Verhaltensmustern.
Die britische Reaktion ist irritierend. Zum Einen spult London kontinuierlich den selben Text ab, Russland solle Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien einhalten, zu Anderen reagiert London “verschnupft” wenn Moskau sich auf die durchaus demokratische Verfassung der Russischen Föderation beruft und deren Einhaltung fordert.
