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Schelte

Veröffentlicht in Das Internet, Die Blogosphäre, Humor, Schweiz by Heribert Schindler am April 7th, 2008

Schelte bezeichnet im gehobenen Deutsch eine verbale Maßregelung, einen Tadel, ein strafendes Wort. Etymologisch geht das zunächst auf den deutschen und niederländischen Sprachraum beschränkte Wort auf das althochdeutsche sceltan zurück, was so viel wie tadeln oder schmähen bedeutete.

Der Ausdruck ist in seiner ursprünglichen Form kaum noch gebräuchlich (z.B.: er schalt ihn einen Narren), nur gegenüber Kindern taucht er noch auf (ich hab zu Hause Schelte bekommen).

In dem heute noch gebräuchlichen juristischen Terminus unbescholten, frei von öffentlichem Tadel, ist der Begriff “Schelte” jedoch noch in Gebrauch. In der Justizkritik hat die Richterschelte als zulässige Form Bedeutung. Sonst wird “Schelte” mitunter zur ironischen Bezeichnung einer unangemessenen oder schlecht begründeten Kritik verwendet, wie beispielsweise für “Politikerschelte” oder auch “Spielerschelte”. (Quelle)

In besonderen Fällen wird “Schelte” mitunter auch zur keineswegs ironischen Bezeichnung einer angemessenen und begründeten Kritik verwendet, wie beispielsweise für “Bloggerschelte”. So z.B. hier oder hier. Aber auch hier.

Es ist also diskussionswürdig, ob ein vielerorts Gescholtener als unbescholten durchgehen kann, als ungescholten aber sicher nicht.

Obwohl … wie definiert man “frei von öffentlichem Tadel” ?

Der weinerliche Herr, der gerne austeilt aber nicht einstecken will, und heute um 12:20 Uhr, irgendwo da draußen in der Blogosphäre, für das ihm widerfahrene “Unrecht” eine Entschuldigung einfordert, erntet von mir ein herzliches …