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Eine anonyme E-Mail hat Folgen

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Bis zu 3 Jahren hinter Gittern drohen Anton Epikhin, einem 19-jährigen Studenten und Einwohner der Stadt Barnaul, für den Verstoß gegen Artikel 207 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

Gemäß diesem Artikel macht sich derjenige strafbar, der wissentlich falsche Angaben zu einem realen oder fiktiven terroristischen Anschlag oder Anschlagsplan macht.

Am 10. Februar 2008 schrieb Epikhin, von einem Internetcafé aus, eine anonyme E-mail an die Nachrichtenagentur Bankfax in Altai, in der er berichtete, er habe Informationen über einen geplanten Anschlag auf das Leben von Dmitri Medvedev. Eine islamistische Terrororganisation mit dem Namen “Krieger des Heiligen Jihads Nordasiens” plane den Anschlag, der während eines Besuches des zukünftigen Präsidenten (in Barnaul am 13. März) mittels mehrerer Bomben ausgeführt werden solle.

Bankfax leitete darauf hin die E-Mail an die Sicherheitsbehörden weiter, denen es schnell gelang Epikhin als Absender zu identifizieren.

Epikhin, der an der örtlichen Universität (Алтайский государственный университет) studiert und auch Mitglied des Jugendparlamentes in Barnaul ist, war schnell geständig. Als Grund für die E-mail gab er an

Ich wollte unseren Informationssumpf beleben, eine derartige Reaktion auf meine E-mail habe ich nicht erwartet. Für mich war die ganze Sache ein Streich.

Epikhin gab an, er habe bereits vor einiger Zeit eine Nachricht an eine lokale Nachrichtenagentur geschickt, in der er die Sichtung einer 56 Meter langen Schlange in der Gegend um Barnaul gemeldet habe. Dieser Streich sei gelungen, die “Meldung” gedruckt worden, und ohne Folgen geblieben. Der “Streich mit dem Anschlag” sei genau so eine “Meldung” gewesen.

Der Chefredakteur von Bankfax, Valery Savinkov, der Epikhins anonyme E-Mail an die lokalen Sicherheitsbehörden weiterleitete, setzt sich - trotz dieses “Scherzes” - für den Jungen ein. Nach dessen Verhaftung schrieb Savinkov einen Brief an Dmitri Medwedew

Aus Justizkreisen verlautet, dass der junge Mann wohl im strensten Sinne des Gesetztes für diesen “Scherz” bestraft werden wird. Obwohl ich ihn nicht gutheißen kann, denke ich, dass eine mehrjährige Haftstrafe dennoch eine überaus strenge Bestrafung wäre.

Trotzdem wurde nun Anklage erboben, der Fall zur Verhandlung an die örtlichen Gerichte verwiesen.

Das fingierte Bombendrohungen ein Nachspiel haben erfuhr auch eine (damals) 28-jährige Studentin, die am 14. September 2003 mehrfach den Betreiber des Düsseldorfer Flughafens, sowie auch die Polizeibehörden, anrief und mehrere Bombenexplosionen in verschiedenen Flugzeugen und dem Flughafengebäude androhte.

Grund war anscheinend der plötzliche Unwillen, am Reisetag, mit dem Verlobten in den gemeinsam Urlaub zu fliegen. Auf die Spur der Frau waren die Ermittler durch Handyanrufe gekommen; die Nummer der Studentin wurde bei der Telefonzentrale des Flughafens registriert. Zudem lagen die Telefonzellen, von denen ebenfalls Drohanrufe ausgingen, auf dem Weg von der Arbeit zu den Eltern der Studentin.

Der Flughafen Düsseldorf war nach den Bombendrohungen im September 2003 für fast sieben Stunden komplett evakuiert worden. Der Schaden beträgt nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft mindestens 1,3 Millionen Euro. 

Es kommen auf die Studentin hohe Schadenersatzforderungen zu. Rechtskräftig sind bisher Forderungen über 207.000 Euro, die der Flughafenbetreiber geltend macht. Eine Summe, die sich aus entgangenen Start- und Landegebühren, zusätzlichen Personalkosten sowie Einnahmeverlusten des Flughafengeschäftes zusammensetzt.

Ebenfalls rechtskräftig ist eine Kostenforderung der Bundespolizei, über 151.821,55 Euro, für entstande Kosten während der Evakuierungs- und Absperrmaßnahmen. Ob die betroffenen Fluglinien ebenfalls Schadensersatzforderungen geltend machen ist nicht bekannt.

Der jungen Frau wird auf Dauer von 30 Jahren (nach Rechtskräftigkeit des / der Urteile) nur das Einkommen bleiben, das unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt, alles andere wird sie an ihre Gläubiger abgeben müssen - solange, bis ihre Schuld getilgt ist. Die Möglichkeit der Privatinsolvenz ist nicht gegeben, Schulden, die aus Straftaten resultieren, können in Deutschland nicht durch eine Privatinsolvenz erledigt werden.

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